Energieausweis
Der Energieausweis stellt die energetische Qualität eines Gebäudes transparent und vergleichbar dar. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch, die verwendete Anlagentechnik sowie über die energetische Einstufung des Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Gebäudetyp und Datenlage wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden, wobei der Bedarfsausweis auf einer technischen Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik basiert.
Ein fachgerecht erstellter Energieausweis bietet jedoch mehr als nur die Erfüllung einer Pflicht. Er zeigt energetische Schwachstellen auf, enthält Modernisierungsempfehlungen und dient als fundierte Grundlage für Sanierungsentscheidungen und Förderanträge. Damit schafft der Energieausweis Orientierung für Eigentümer, Käufer und Mieter und bildet einen wichtigen ersten Schritt hin zu einem energieeffizienten und zukunftssicheren Gebäude.

