Bauanträge
Die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung ermöglicht es qualifizierten Fachplanern, bestimmte Bauanträge und Bauvorlagen selbstständig zu erstellen und einzureichen. Gerade im Rahmen energetischer Sanierungen, bei denen häufig nur kleinere bauliche Änderungen oder Erweiterungen erforderlich sind – etwa Anpassungen an der Gebäudehülle, Dachaufbauten oder Anbauten im begrenzten Umfang – stellt sie ein wirkungsvolles Instrument dar. So können energetische Maßnahmen rechtssicher umgesetzt werden, ohne zwingend eine umfassende Architektenplanung auslösen zu müssen.
Der entscheidende Vorteil liegt in der Planung aus einer Hand: Energetische Fachplanung, Nachweise und bauantragsrelevante Unterlagen greifen unmittelbar ineinander. Das reduziert Schnittstellen, vermeidet Informationsverluste und beschleunigt den gesamten Prozess. Gleichzeitig werden technische, energetische und rechtliche Anforderungen frühzeitig aufeinander abgestimmt, was zu wirtschaftlichen, genehmigungsfähigen und praxisnahen Lösungen führt – insbesondere bei Sanierungsvorhaben mit klar abgegrenztem baulichem Umfang.

